{"id":97,"date":"2026-10-23T14:13:53","date_gmt":"2026-10-23T12:13:53","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost:8090\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2026-10-25T13:47:49","modified_gmt":"2026-10-25T12:47:49","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/stage.friedascamper.de\/en\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"General Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<h2>ALLGEMEINE <b>Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/b><\/h2>\n<p>VermietungNeuwagenGebrauchtwagenWerkstatt<\/p>\n<h2>ALLGEMEINE &#8211; <b>MIETBEDINGUNGEN<\/b><\/h2>\n<p>Stand: {current_date: F Y}<\/p>\n<p>der <strong>Friedas Camper<\/strong> GmbH, Blumentalstr. 151 \u2013 155, 47803 Krefeld<\/p>\n<p><strong>1. Geltungsbereich und Ausschlie\u00dflichkeit dieser Allgemeinen Mietbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>1.1 F\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte mit uns, Friedas Camper GmbH, H\u00fclser Str. 706b, 47803 Krefeld, \u00fcber den nachfolgend in 2 dieser Allgemeinen Mietbedingungen genannten Vertragsgegenstand gelten ausschlie\u00dflich diese hier gestellten Allgemeinen Mietbedingungen. Der Vertragspartner erkl\u00e4rt sich bei Vertragsschluss mit ihrer ausschlie\u00dflichen Geltung einverstanden.<\/p>\n<p>1.2 Wir widersprechen hiermit ausdr\u00fccklich etwaigen abweichenden und entgegenstehenden oder erg\u00e4nzenden Allgemeinen Mietbedingungen und Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und erkennen deren Geltung nicht an. Solche abweichenden und entgegenstehenden oder erg\u00e4nzenden Allgemeinen Mietbedingungen und Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis unsererseits nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<\/p>\n<p><strong>2. Vertragsgegenstand<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Vertragsgegenstand ist die Nutzungs\u00fcberlassung eines Wohnmobils oder Reisemobils(\u201eFahrzeug\u201c) f\u00fcr Reisen in Europa (s. Details in 12. dieser Allgemeinen Mietbedingungen) zu privaten Zwecken.<\/p>\n<p>2.2 Vertr\u00e4ge mit Unternehmern \u00fcber die Nutzungs\u00fcberlassung von Fahrzeugen schlie\u00dft der Vermieter nicht.<\/p>\n<p>2.3 Der Mieter schuldet den Mietzins nebst weiterer Entgelte f\u00fcr gesondert gebuchte oder vermittelte Zusatzleistungen, insb. Versicherungspr\u00e4mien.<\/p>\n<p>2.4 Das Fahrzeug ist gem\u00e4\u00df den geltenden allgemeinen Bedingungen f\u00fcr die Kraftfahrtversicherung (AKB) haftpflichtversichert gegen\u00fcber Dritten mit Deckung f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den, f\u00fcr<\/p>\n<p>Nach den Grunds\u00e4tzen eines Teil- bzw. Vollkaskoschutzes mit einem Selbstbehalt pro Schadenfall in H\u00f6he der Vereinbarung im Mietvertrag besteht Haftungsfreistellung, soweit die Bedingungen keine volle Haftung des Mieters vorsehen.<\/p>\n<p>2.5 Der Vermieter \u00fcberl\u00e4sst dem Mieter das vertraglich festgelegte Fahrzeug (St\u00fcckschuld). Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein anderes Fahrzeug gleicher Art und G\u00fcte. Dem Vermieter steht das Recht zu, einseitig ein anderes Fahrzeug zuzuweisen, soweit dieses nach Art und G\u00fcte mindestens gleichwertig ist.<\/p>\n<p><strong>3. Ersatzfahrzeug<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Der Mieter kann die Annahme eines mindestens gleichwertigen Fahrzeuges als vertragsgem\u00e4\u00dfe Leistung ablehnen, soweit berechtigte Interessen entgegenstehen.<\/p>\n<p>3.2 Der Vermieter erstattet die sich ergebende Preisdifferenz, sofern der Mieter ein bei dem Vermieter verf\u00fcgbares Ersatzfahrzeug in einer kleineren Fahrzeugkategorie als urspr\u00fcnglich vereinbart akzeptiert.<\/p>\n<p>3.3 Durch ein Ersatzfahrzeug entstehende Nebenkosten des Mieters, insbesondere Stand-, F\u00e4hr- oder Mautgeb\u00fchren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.<\/p>\n<p>3.4 Der Vermieter kann die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern, wenn das Fahrzeug durch das Verschulden des Mieters zerst\u00f6rt wird oder es absehbar ist, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschr\u00e4nkt oder unm\u00f6glich wird, den der Mieter zu vertreten hat. Eine K\u00fcndigung des Mieters nach 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3.5 Mit Darstellungen der verf\u00fcgbaren Fahrzeuge oder sonstigen Leistungsdarstellungen fordert der Vermieter den Mieter zur Abgabe eines Angebotes im rechtlichen Sinne auf (sog. invitatio ad offerendum). Mit der Zusendung des unterschriebenen Wohnmobilmietvertrages im Original oder als Scan gibt der Mieter ein verbindliches Angebot \u00fcber den Abschluss des Mietvertrages zu den im Mietvertrag angegebenen Bedingungen ab. Der Vermieter kann das Angebot annehmen, indem er den unterschriebenen Mietvertrag an den Mieter im Original oder als Scan zusendet oder ihm anderweitig den Vertragsschluss binnen sieben Tagen best\u00e4tigt oder seine Verpflichtungen aus dem Vertragsangebot gegen\u00fcber dem Mieter erbringt.<\/p>\n<p>3.6 Unsere \u00f6ffentlich pr\u00e4sentierten Leistungen stellen kein Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern nur eine Aufforderung, Angebote an uns abzugeben.<\/p>\n<p>3.7 Vertragliche Absprachen sind ausschlie\u00dflich von dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu treffen. Andere Erf\u00fcllungsgehilfen verf\u00fcgen nicht \u00fcber entsprechende Vollmachten, vertragliche Abreden zu treffen, zu \u00e4ndern oder aufzuheben.<\/p>\n<p><strong>4. Mietpreis<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Der individuell vereinbarte Mietpreis gilt vorbehaltlich anderer Individualvereinbarung pro Nacht.<\/p>\n<p>4.2 Der Mieter verpflichtet sich zu einer zus\u00e4tzlichen Zahlung in H\u00f6he von 5,00 \u20ac pro angefangener Stunde, sofern eine nicht vereinbarte \u00dcberziehung der Mietdauer um mehr als 30 Minuten erfolgt. Hinzu kommt eine Nutzungsentsch\u00e4digung, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet, siehe 22.3 dieser Allgemeinen Mietbedingungen. Der Vermieter kann einen gesonderten, dar\u00fcberhinausgehenden Schaden geltend machen.<\/p>\n<p>4.3 Der Mietpreis enth\u00e4lt Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher H\u00f6he, soweit diese anf\u00e4llt.<\/p>\n<p>4.4 Der Mieter darf ohne Aufpreis pro Mietnacht 250 Kilometer mit dem Fahrzeug zur\u00fccklegen. Die Fahrleistung \u00fcberschreitende Fahrstrecken stellt der Vermieter vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung mit 0,80 Euro pro Kilometer gesondert in Rechnung.<\/p>\n<p>4.5 Optional k\u00f6nnen entgeltpflichtige Zusatzleistungen zum Mietpreis vereinbart werden.<\/p>\n<p>4.6 Im Falle eines befristeten Mietverh\u00e4ltnisses (siehe 22.1 dieser Allgemeinen Mietbedingungen) sind mit Buchung 30 % des Gesamt-Mietpreises, mindestens jedoch 200,00 Euro, als Anzahlung binnen f\u00fcnf (5) Bankarbeitstagen nach Vertragsschluss f\u00e4llig. Der Restbetrag ist acht (8) Wochen vor Mietbeginn f\u00e4llig. Erfolgt die Buchung weniger als acht (8) Wochen vor Beginn der Miete, ist die Miete in voller H\u00f6he innerhalb von f\u00fcnf (5) Bankarbeitstagen nach Zugang der Buchungsbest\u00e4tigung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>4.7 Der Vermieter kann die Herausgabe des Mietfahrzeuges verweigern, soweit der Mietpreis nicht vollst\u00e4ndig bei ihm eingegangen ist.<\/p>\n<p><strong>5. Mietsicherheit \/ Kaution<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Der Mieter verpflichtet sich, eine Mietsicherheit \/ Kaution bei dem Vermieter zu hinterlegen. Die H\u00f6he betr\u00e4gt regelm\u00e4\u00dfig 1.500,00 Euro; je nach Fahrzeug kann jedoch im Einzelfall auch eine h\u00f6here Mietsicherheit \/ Kaution individuell vereinbart werden.<\/p>\n<p>5.2 Die Mietsicherheit ist entweder vorab per Bank\u00fcberweisung vom Konto des Hauptmieters zu entrichten, durch eine auf ihn lautende Kreditkarte zu leisten oder vor der \u00dcbergabe des Mietfahrzeugs in bar zu zahlen. Andere Zahlungswege, insb. Debitkarten, akzeptiert der Vermieter nicht. Jedenfalls erfolgt eine \u00dcbergabe des Mietfahrzeugs nur, wenn die Mietsicherheit vollst\u00e4ndig zur freien Verf\u00fcgung des Vermieters bei diesem eingegangen ist.<\/p>\n<p>5.3 Der Vermieter kann die Herausgabe des Mietfahrzeuges verweigern, wenn die Mietsicherheit nicht vollst\u00e4ndig oder nicht richtig gezahlt wurde und sie auch nicht bei \u00dcbergabe in bar mitgebracht wird.<\/p>\n<p>5.4 Der Vermieter kann gegen den Kautionsr\u00fcckzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverh\u00e4ltnis aufrechnen.<\/p>\n<p>5.5 Der Vermieter darf die Mietsicherheit in angemessener H\u00f6he zur\u00fcckbehalten, bis das Bestehen und die H\u00f6he von Anspr\u00fcchen gegen den Mieter feststeht.<\/p>\n<p>5.5.1 Die H\u00f6he des zur\u00fcckbehaltenen Teils der Mietsicherheit entspricht der H\u00f6he der von dem Vermieter behaupteten Anspr\u00fcche.<\/p>\n<p>5.5.2 Das Bestehen und die H\u00f6he der Anspr\u00fcche stehen fest, sobald die Anspr\u00fcche inklusive ihrer H\u00f6he zwischen den Vertragsparteien unstreitig oder von einem Gericht festgestellt sind.<\/p>\n<p>5.5.3 Das Zur\u00fcckbehaltungsrecht besteht f\u00fcr bis zu drei (3) Monate ab dem Zeitpunkt der R\u00fcckgabe der Mietsache, soweit nicht der Vermieter bestehende und sicherungsbed\u00fcrftige Anspr\u00fcche gegen den Mieter behauptet hat.<\/p>\n<p>5.6 Der Vermieter erstattet die Mietsicherheit nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer R\u00fcckgabe und der Endabrechnung, ggf. mit Abz\u00fcgen. Alle ggf. zu beanstandenden Kosten sowie Anspr\u00fcche des Vermieters gegen den Mieter fordert der Vermieter bei der Fahrzeugr\u00fcckgabe ein oder verrechnet sie mit der Kaution, sofern sie bereits bekannt sind. Kosten f\u00fcr Reparatur oder Neubeschaffung, verursacht durch Sch\u00e4den am Fahrzeug, Zubeh\u00f6r und \/ oder Einrichtung kann der Vermieter anhand eines Kostenvoranschlags dem Mieter in Rechnung stellen und \/ oder von der Kaution einbehalten.<\/p>\n<p>5.7 Die Erstattung der Mietsicherheit kann auch nach mangelfreier R\u00fcckgabe des Fahrzeugs bei \u00dcberweisung bis zu 10 Werktage dauern.<\/p>\n<p>5.8 Der Mieter kann die Kaution \u00fcber den Vermieter zus\u00e4tzlich versichern. Dies ist im Mietpreis noch nicht enthalten. Der Mieter kann dies gesondert \u00fcber den Vermieter buchen.<\/p>\n<p>5.9 Der Vermieter hat die Mietsicherheit nicht zu verzinsen.<\/p>\n<p><strong>6. Ort und Zeit der \u00dcbergabe und R\u00fcckgabe<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Die \u00dcbergabe und R\u00fcckgabe erfolgen zu den Gesch\u00e4ftszeiten des Vermieters montags bis freitags am Sitz des Vermieters in Krefeld, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde (z.B. durch Angabe im Angebot des Fahrzeuges im Internet oder im Mietvertrag).<\/p>\n<p>6.2 Die \u00dcbergabe erfolgt fr\u00fchestens um 14:00 Uhr und die R\u00fcckgabe zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr, soweit nicht anders vereinbart. Der Mieter hat sich f\u00fcr die R\u00fcckgabe in diesem Zeitfenster eine freie R\u00fcckgabezeit zu buchen und rechtzeitig das Fahrzeug bei dem Vermieter zur Untersuchung zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>6.3 Eine fr\u00fchere \u00dcbergabe oder eine sp\u00e4tere R\u00fcckgabe kann gegen Zahlung eines halben Mietpreises (Mietpreis pro Nacht) gebucht werden. Ein Anspruch des Mieters auf Zustimmung des Vermieters hierzu besteht nicht.<\/p>\n<p>6.4 Bei versp\u00e4teter R\u00fcckgabe ohne vorherige Absprache im Sinne des Absatzes 7.3 schuldet der Mieter dem Vermieter den durchschnittlichen Mietpreis pro Nacht f\u00fcr jede Nacht der versp\u00e4teten R\u00fcckgabe. Am ersten Tag kann der Vermieter bei einer \u00dcberschreitung der R\u00fcckgabezeit um mindestens eine Stunde die R\u00fccknahme an diesem Tag verweigern. Der Mieter tr\u00e4gt dann weiter die Sachgefahr und schuldet den durchschnittlichen Mietpreis pro Nacht f\u00fcr eine weitere Nacht.<\/p>\n<p><strong>7. Zustand des Fahrzeuges bei \u00dcbernahme und R\u00fcckgabe durch den Mieter<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Der Mieter erh\u00e4lt vor der \u00dcbernahme des Fahrzeugs eine Einweisung in dessen Bedienung. Die Einweisung erfolgt nach Wahl des Vermieters pers\u00f6nlich oder in Form eines Einweisungsvideos.<\/p>\n<p>7.2 Der Vermieter \u00fcbergibt das Fahrzeug innen und au\u00dfen in verkehrst\u00fcchtigem und gereinigtem Zustand. Der Abwassertank ist geleert, die Toilettenkassette geleert und gesp\u00fclt.<\/p>\n<p>7.3 Die R\u00fcckgabe muss in gleichem Zustand wie bei \u00dcbergabe erfolgen, soweit keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien wenigstens in Textform getroffen ist.<\/p>\n<p>Das Fahrzeug ist besenrein zu s\u00e4ubern.<\/p>\n<p>7.4 Der Mieter muss das Fahrzeug mit gleichem Kraftstofff\u00fcllstand zur\u00fcckgeben, wie er es erhalten hat. Auch andere Hilfs- und Betriebsstoffe, wie \u00d6l oder AdBlue, sind auf eigene Kosten wieder aufzuf\u00fcllen; dabei ist auf Herstellervorgaben zu achten.<\/p>\n<p>7.5 Bei \u00dcbernahme und R\u00fcckgabe fertigen die Parteien jeweils ein Protokoll. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im Rahmen der \u00dcbernahme bei Mietbeginn zu \u00fcberpr\u00fcfen. Falls Besch\u00e4digungen oder M\u00e4ngel festgestellt werden, wird der Vermieter diese im Mietbeginnprotokoll vermerken.<\/p>\n<p>7.6 Der Vermieter wird das Fahrzeug bei der R\u00fcckgabe am Mietende \u00fcberpr\u00fcfen. Besch\u00e4digungen oder M\u00e4ngel wird der Vermieter im Mietendprotokoll vermerken. Der Vermieter schuldet hierbei nur eine Sichtpr\u00fcfung. Verdeckte Sch\u00e4den oder M\u00e4ngel, die im Rahmen der Sichtpr\u00fcfung bei der R\u00fcckgabe f\u00fcr den Vermieter nicht offenkundig sind und deshalb nicht im Mietendprotokoll vermerkt werden, gelten nicht als hingenommen.<\/p>\n<p><strong>8. Fahrzeugabmessungen und -gewicht<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt von den Abmessungen des Fahrzeuges zu vergewissern. Die Angaben im Fahrzeugschein spiegeln teils nicht die tats\u00e4chlichen Ausma\u00dfe wider.<\/p>\n<p>8.2 Es wird geraten, vor der Abreise anhand einer Waage zu pr\u00fcfen, ob das zul\u00e4ssige Gesamtgewicht eingehalten wurde. F\u00fcr Gewichts\u00fcberschreitungen ist der Mieter allein verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>9. Pers\u00f6nliche Voraussetzungen<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Mieter und eingetragene Fahrer m\u00fcssen mindestens 18 Jahre alt und im Besitz einer in der Bundesrepublik Deutschland g\u00fcltigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einem ausl\u00e4ndischen \u00c4quivalent sein. Mieter m\u00fcssen \u00fcber ein auf sie lautendes Bankkonto verf\u00fcgen, von dem Zahlungen auf diesen Mietvertrag an den Vermieter erfolgen.<\/p>\n<p>9.2 Ausschlie\u00dflich solche Fahrer d\u00fcrfen das Fahrzeug f\u00fchren, die schriftlich im Vertrag und \/ oder im Mietbeginnprotokoll als solche benannt sind. Diese m\u00fcssen bei \u00dcbergabe einen g\u00fcltigen Personalausweis \/ Reisepass und F\u00fchrerschein im Sinne des vorigen Absatzes vorlegen. Der Vermieter ist zur Anfertigung von Ablichtungen der vorgelegten Dokumente berechtigt. Kann weder im vereinbarten Zeitpunkt der \u00dcbergabe noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der F\u00fchrerschein im Original vorgelegt werden, so ist der Vermieter zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/p>\n<p><strong>10. Generelle F\u00fcrsorge- und Sorgfaltspflichten des Mieters<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Der Mieter ist generell verpflichtet, das Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt auf Fahrtauglichkeit und Sch\u00e4den zu \u00fcberpr\u00fcfen. Besch\u00e4digungen oder M\u00e4ngel hat der Mieter dem Vermieter unverz\u00fcglich in Textform anzuzeigen.<\/p>\n<p>10.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der \u00dcbergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verst\u00e4ndiger, auf die Werterhaltung bedachter Eigent\u00fcmer tun w\u00fcrde.<\/p>\n<p>10.3 Der Mieter haftet im gesetzlichen Umfang f\u00fcr alle Verm\u00f6genssch\u00e4den des Vermieters, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung seiner allgemeinen und \/ oder nach dem Mietvertrag inklusive dieser Allgemeinen Mietbedingungen bestehenden F\u00fcrsorge- und Sorgfaltspflichten entstehen. Der Vermieter ist bei Versicherungsf\u00e4llen verpflichtet, zun\u00e4chst die Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) in Anspruch zu nehmen. Leistungen der Versicherung mindern die Schadensersatzpflicht des Mieters.<\/p>\n<p><strong>11. Konkrete Verhaltenspflichten des Mieters<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Die Nutzung des Fahrzeugs ist lediglich im Gebiet des geographischen Europas innerhalb der Europ\u00e4ischen Union (ausgenommen Zypern), Norwegen, Schweiz, Kroatien, Liechtenstein, Vereinigtes K\u00f6nigreich, Andorra, San Marino, Albanien und Monaco zul\u00e4ssig. Au\u00dferhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz.[LW|FG1] [LW|FG10]<\/p>\n<p>Will der Mieter das Fahrzeug in anderen L\u00e4ndern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine ausdr\u00fcckliche, vorherige, schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. In L\u00e4nder, welche EU-Handelsbeschr\u00e4nkungen unterliegen, darf das Fahrzeug jedenfalls nicht bewegt werden, derzeit insb. Russland und Wei\u00dfrussland. Das Fahrzeug darf nicht in Kriegsregionen bewegt werden.<\/p>\n<p>Herrscht in einem Landesteil Krieg, darf das Fahrzeug auch nicht in das betreffende Land im \u00dcbrigen bewegt werden.<\/p>\n<p>11.2 H\u00e4lt sich der Mieter nicht an die in den folgenden Abschnitten dieser Allgemeinen Mietbedingungen vereinbarten Nutzungsbedingungen, liegt eine Pflichtverletzung des Mieters beim Gebrauch des Fahrzeugs vor:<\/p>\n<p>11.2.1 Das Fahrzeug darf nur auf amtlich als Stra\u00dfen gewidmeten und asphaltierten oder gepflasterten Wegen oder solchen Parkfl\u00e4chen genutzt werden. Nur auf bewachten Campingpl\u00e4tzen sind andere Untergr\u00fcnde zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>11.2.2 Die Teilnahme an Sonderveranstaltungen, Gel\u00e4ndefahrten, Fahrertrainings, Rennveranstaltungen und \u00e4hnliche Nutzungen sind untersagt.<\/p>\n<p>11.2.3 Die Bef\u00f6rderung leicht entz\u00fcndlicher, giftiger, sonst gef\u00e4hrlicher oder unter das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz fallenden Stoffen ist untersagt. Das bei \u00dcbernahme im Fahrzeug befindliche Campinggas ist hiervon ausgenommen.<\/p>\n<p>11.2.4 Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen ist untersagt.<\/p>\n<p>11.2.5 Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der jeweilige Fahrer nicht im Besitz einer g\u00fcltigen, in Deutschland anerkannten, Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis (vorl\u00e4ufig) entzogen ist.<\/p>\n<p>11.2.6 Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getr\u00e4nke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu f\u00fchren (fahruntauglicher Fahrer).<\/p>\n<p>11.2.7 Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden. Tiere sind im Fahrzeug untersagt, soweit keine abweichende Vereinbarung in Textform vorliegt.<\/p>\n<p>11.2.8 Im Falle von Besch\u00e4digungen \/ Unf\u00e4llen ist die Schadensituation umfassend zu dokumentieren, der Vermieter unverz\u00fcglich zu informieren und bei Sch\u00e4den von Dritten oder unter Ber\u00fchrung der Interessen Dritter die Polizei hinzuziehen.<\/p>\n<p>11.2.9 Bei Auftreten von Anomalien (z.B. Warnlampen) ist der Vermieter und ggf. der Herstellerkundendienst des Fahrzeuges zu konsultieren.<\/p>\n<p>11.2.10 Wasser darf nur aus sicheren Quellen in den Frischwassertank geleitet werden. Im Fahrzeug befindet sich kein Trinkwasser.<\/p>\n<p>11.2.11 In den Grauwassertank d\u00fcrfen keine Abw\u00e4sser geleitet werden (auch nicht Kochwasser von Broccoli, Grillrost-Reinigung, Fisch, etc.).<\/p>\n<p>11.2.12 Bei R\u00fcckw\u00e4rtsfahrten ist stets ein sich au\u00dferhalb des Fahrzeugs aufhaltender Einweiser hinzuzuziehen.<\/p>\n<p>11.2.13 Es ist es nicht gestattet, schneller als 130 km\/h [LW|FG2] zu fahren.<\/p>\n<p>11.2.14 Anbauteile und Ausr\u00fcstung sind vor Fahrtbeginn vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzubauen, bzw. zu verstauen und \/ oder sicher zu befestigen. Wenn das jeweilige Teil bei \u00dcbernahme des Fahrzeugs bei Mietbeginn nicht an- oder aufgebaut war, beschr\u00e4nkt es im Zweifel die Fahrt\u00fcchtigkeit.<\/p>\n<p>11.2.15 Bei Verlassen des Fahrzeuges sind Fenster und das Fahrzeug (einschlie\u00dflich Aufbau) zu verschlie\u00dfen und eine etwaig vorhandene Markise einzufahren. Die Markise ist auch nachts einzufahren. Der Mieter tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, dass das Fahrzeug sicher abgestellt ist und keiner Gefahr von Besch\u00e4digungen (insbesondere durch Vandalismus, Naturgewalten, Diebstahl) ausgesetzt ist (z.B. auf bewachten Parkpl\u00e4tzen oder Campingpl\u00e4tzen).<\/p>\n<p>11.2.16 Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt ist das Fahrzeug in der Mindeststufe zu beheizen. Wasserf\u00fchrende Teile k\u00f6nnen durch Frost besch\u00e4digt werden, dies betrifft insbesondere Abwasserleitungen und den Grauwassertank. Diese sind im Fall von Frost wasserfrei zu halten.<\/p>\n<p>11.2.17 Das Fahrzeug darf nicht in einer maschinellen Waschanlage oder in SB-Waschboxen mit harten B\u00fcrsten gewaschen werden, da Aufbauten, der Lack und die Kunststofffenster hierunter leiden. Eine Au\u00dfenreinigung darf nur von Hand erfolgen.<\/p>\n<p>11.2.18 Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Ver\u00e4nderungen vornehmen.<\/p>\n<p>11.2.19 Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu ver\u00e4ndern; dazu z\u00e4hlen insbesondere Lackierungen, Aufkleber und Klebefolien.<\/p>\n<p>11.2.20 Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug unterzuvermieten.<\/p>\n<p>11.2.21 Der Mieter muss sich mit den Bedienungsanleitungen zum Fahrzeug vertraut machen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Anbauteile keine Sch\u00e4den verursachen (Aufschwingen der Heckt\u00fcren, Sch\u00e4den durch bef\u00f6rderte Fahrr\u00e4der, etc.).<\/p>\n<p>11.2.22 Der Mieter hat die in der Betriebsanleitung des Herstellers f\u00fcr das Fahrzeug vorgegebenen Vorgaben einzuhalten, etwa wenn die Kontrollleuchten im Fahrzeug (z.B. f\u00fcr \u00d6lstand \/ \u00d6ldruck, Wasser, Temperatur, Bremsenverschlei\u00df oder Sonstiges) ein Problem signalisieren.<\/p>\n<p>11.2.23 Der Mieter hat das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen (z.B. Hagel, Sturm, \u00dcberschwemmung, starker Schneefall) entsprechend gegen Besch\u00e4digungen zu sichern.<\/p>\n<p>11.2.24 Der Mieter hat das Fahrzeug bei Besorgnis der Besch\u00e4digung durch Vandalismus auf eigene Kosten entsprechend zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen in einer gesicherten Garage.<\/p>\n<p>11.2.25 Der Mieter muss den \u00d6lstand des Motors und der Nebenaggregate sowie den Reifendruck vor jedem Antritt einer l\u00e4ngeren Fahrt pr\u00fcfen und ggf. entsprechend den Vorgaben des Herstellers richtig einstellen.<\/p>\n<p><strong>12. M\u00e4ngel \/ Panne<\/strong><\/p>\n<p>12.1 Im Falle eines Mangels oder einer Panne hat der Mieter unverz\u00fcglich den Vermieter in Textform hier\u00fcber zu unterrichten, um etwaige Reparaturen zu veranlassen oder Tipps zur Wiederinstandsetzung zu geben. Ist der Vermieter nicht erreichbar, hat der Mieter den Schutzbriefpartner unter der im Schutzbrief angegeben Telefonnummer [LW|FG3] anzurufen\/ kontaktieren.<\/p>\n<p>einzuschalten und die Unterrichtung des Vermieters unverz\u00fcglich nachzuholen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.<\/p>\n<p>12.2 Der Mieter kann Reparaturen, die zur Nutzung zwingend erforderlich sind, bis zu 100 \u20ac je Einzelfall vornehmen lassen und erh\u00e4lt diese gegen Belegvorlage erstattet, soweit er zuvor vergeblich und nachweislich versucht hat, den Vermieter zu erreichen; im Falle eines Austauschs ist zus\u00e4tzlich die Vorlage des ausgetauschten Teils erforderlich. Dieses Recht besteht nicht, wenn die Ursache des Mangels \/ der Panne aus der Sph\u00e4re des Mieters stammt. Eigenleistungen des Mieters werden nicht verg\u00fctet.<\/p>\n<p>12.3 Der Mietpreisanspruch des Vermieters mindert sich um 1\/24 der Miete pro Nacht je Stunde, die die Gebrauchstauglichkeit erheblich gemindert ist. Dies gilt nicht, wenn die Ursache des Mangels \/ der Panne auf einem Verhalten des Mieters oder ihm zurechenbarem Verhalten, etwa seiner Mitreisenden, beruht. Der Mieter verzichtet auf alle weitergehenden Anspr\u00fcche, es sei denn, f\u00fcr den technischen Defekt ist ein grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verhalten des Vermieters urs\u00e4chlich.<\/p>\n<p><strong>13. Fahrzeugversicherung<\/strong><\/p>\n<p>13.1 Jedes Fahrzeug ist haftpflicht- sowie teil- oder [LW|FG4] vollkaskoversichert. Soweit nachstehend angegeben, ist die Versicherung in dem Mietpreis enthalten:<\/p>\n<p>13.1.1 Die Selbstbeteiligung des Mieters f\u00fcr Sch\u00e4den betr\u00e4gt im Rahmen einer Vollkaskoversicherung 1.500 \u20ac und im Rahmen einer Teilkaskoversicherung 500 \u20ac, jeweils pro Schaden. Die Versicherungsbedingungen werden zusammen mit dem Mietvertrag ausgeh\u00e4ndigt. Bei Haftpflichtsch\u00e4den ist die Haftung nach Ma\u00dfgabe der n\u00e4heren Bestimmungen dieser AMB auf 1.500 \u20ac je Schadensfall begrenzt.<\/p>\n<p>13.1.2 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung betr\u00e4gt die Deckungssumme 100 Mio. \u20ac f\u00fcr Personen-, Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den (p.P. max. 12 Mio. \u20ac).<\/p>\n<p>13.2 Sollte der Mieter erweiterten Versicherungsschutz w\u00fcnschen, hat er diesen auf eigene Kosten zu besorgen. Der Vermieter hat kann hierzu Angebote vermitteln, ohne dazu verpflichtet zu sein.<\/p>\n<p><strong>14. Mieterhaftung<\/strong><\/p>\n<p>14.1 Der Mieter haftet im Falle von Sch\u00e4den, die der Mieter, seine Mitreisenden oder sonst ihm zurechenbare Personen verursachen, nach den gesetzlichen Vorgaben, sofern diese Allgemeinen Mietbedingungen nichts Abweichendes regeln.<\/p>\n<p>14.2 S\u00e4mtliche im Mietvertrag aufgenommene Mieter haften gesamtschuldnerisch.<\/p>\n<p>14.3 Der Mieter hat im Rahmen seiner gegen\u00fcber dem Vermieter bestehenden F\u00fcrsorge- und Sorgfaltspflichten f\u00fcr das gemietete Fahrzeug (den allgemein geltenden sowie denen gem\u00e4\u00df 11 dieser Allgemeinen Mietbedingungen) auch das Verschulden von seinen Mit- und Beifahrern sowie Mitreisenden zu vertreten. Beifahrer und Mitreisender ist jeder, der sich mit Wissen und im Einverst\u00e4ndnis mit dem Mieter im oder am Fahrzeug befindet.<\/p>\n<p>14.4 Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen zugunsten des Mieters gelten nicht f\u00fcr vors\u00e4tzlich verursachte Sch\u00e4den. F\u00fcr grob fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den haftet der Mieter in der Schwere des Verschuldens entsprechender H\u00f6he, maximal bis zur H\u00f6he des Gesamtschadens. Bei einem Versto\u00df gegen in diesen Bedingungen explizit genannte Mieterpflichten wird Vorsatz vermutet. Dem Mieter obliegt der Entlastungsbeweis. Im Falle grober Fahrl\u00e4ssigkeit tr\u00e4gt der Mieter die Beweislast f\u00fcr einen geringeren Grad des Vertretenm\u00fcssen. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung entf\u00e4llt nicht, wenn die Verletzung der Vertragspflicht keinen Einfluss auf den Schadenseintritt oder auf die Feststellung des Schadens sowie auf die Voraussetzungen der Gew\u00e4hrung der Haftungsbeschr\u00e4nkung hat, au\u00dfer im Falle arglistigen Verhaltens.<\/p>\n<p>14.5 Von der Haftungsbeschr\u00e4nkung ausgenommen und nicht von Versicherungen gedeckt sind (inklusive aller daraus resultierenden Folgesch\u00e4den) insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Sch\u00e4den aus Verhalten unter Alkoholeinfluss,<\/li>\n<li>Sch\u00e4den an Campingausstattung,<\/li>\n<li>Sch\u00e4den im Innenraum,<\/li>\n<li>Sch\u00e4den an Anbauten wie Markise, Fahrradtr\u00e4ger, Anh\u00e4ngerkupplung, Sat-TV und Solaranlage,<\/li>\n<li>Auf Schaltfehlern beruhende Sch\u00e4den (z.B. \u201efalscher Gang\u201c),<\/li>\n<li>Falschbetankung (Benzin statt Diesel, Diesel statt Benzin, Kraftstoff im Wassertank),<\/li>\n<li>Betriebssch\u00e4den, wie z.B. durch einen durch \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse verursachten Reifenplatzer,<\/li>\n<li>unsachgem\u00e4\u00dfer Gebrauch, wie z.B. das Befahren unbefestigter Stra\u00dfen,<\/li>\n<li>durch Ladegut verursachte Sch\u00e4den,<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die bei der Benutzung von F\u00e4hren oder Autoz\u00fcgen entstehen,<\/li>\n<li>Mietausfallschaden und<\/li>\n<li>Merkantiler Minderwert.<\/li>\n<\/ul>\n<p>14.6 F\u00fchrt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (beispielsweise Unfallflucht), oder das Verhalten des Mieters, welches f\u00fcr den Schaden urs\u00e4chlich war (beispielsweise ein Versto\u00df gegen die Nutzungsbedingungen gem\u00e4\u00df 12 dieser Allgemeinen Mietbedingungen oder eine sonstige Pflicht- \/ Obliegenheitsverletzung des Mieters) dazu, dass sich die f\u00fcr das Fahrzeug bestehende Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung gegen\u00fcber dem Vermieter ganz oder teilweise auf Leistungsfreiheit nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) berufen kann, haftet der Mieter f\u00fcr alle Verm\u00f6genssch\u00e4den des Vermieters in gesetzlichem Umfang, soweit diese nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt sind. Der Mieter hat sich \u00fcber die Versicherungsbedingungen vor Mietbeginn zu unterrichten. Ihm stehen entsprechende Auskunftsrechte gegen\u00fcber dem Vermieter zu.<\/p>\n<p>14.7 Der Mieter gestattet dem Vermieter eine Abrechnung der Nettoreparaturkosten auf Basis eines Kostenvoranschlags einer Fachwerkstatt oder durch eigenes Fachpersonal mit Standardsoftware f\u00fcr die Kalkulation von Sch\u00e4den (z.B. SilverDAT).<\/p>\n<p>14.8 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Zusatzversicherung zur teilweisen oder vollst\u00e4ndigen Erstattung der Selbstbeteiligung sinnvoll ist.<\/p>\n<p>14.9 Der Mieter hat Sch\u00e4den nicht zu ersetzen, soweit im Falle fremden Verschuldens Dritte den Schadensausgleich besorgen. Dabei ist unverz\u00fcglich der Vermieter in Textform \u00fcber einen solchen Schadenfall zu unterrichten und die Polizei hinzuziehen.<\/p>\n<p>14.10 Im Falle von Diebstahl \/ Unterschlagung gilt eine Haftungsreduktion auf 2.500 \u20ac.<\/p>\n<p><strong>15. Reparatur<\/strong><\/p>\n<p>15.1 Es ist dem Vermieter vorbehalten, im Falle eines Schadens an der Mietsache die die Reparatur ausf\u00fchrende Fachwerkstatt zu bestimmen.<\/p>\n<p>15.2 Der Mieter hat Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Mietdauer an der Mietsache eintreten, nicht ohne vorherige Einwilligung des Vermieters im Wege einer Eigen- oder Fremdreparatur zu beseitigen, es sei denn es liegt ein Fall von 13.2 dieser Allgemeinen Mietbedingungen vor.<\/p>\n<p>15.3 Nimmt der Vermieter die Reparatur eines Schadens selbst oder durch eigene Mitarbeiter vor, so wird hiermit ein Stundensatz je geleistete Arbeitsstunde und Person in H\u00f6he von 119,00 \u20ac inkl. MwSt. als angemessene Ersatzleistung vereinbart, welche der Mieter dem Vermieter zu ersetzen hat.<\/p>\n<p><strong>16. Schadenspauschalen und Bearbeitungsgeb\u00fchren<\/strong><\/p>\n<p>16.1 Mieter und Vermieter vereinbaren f\u00fcr die folgenden, h\u00e4ufig auftretenden Fahrzeugbesch\u00e4digungen, sofern vom Mieter zu vertreten, einen pauschalen Einbehalt der Kaution in angegebener H\u00f6he (Einbehalt gilt pro Schaden):<\/p>\n<ul>\n<li>350 \u20ac pro defektem Au\u00dfenspiegel<\/li>\n<li>100 \u20ac pro stark verschmutztem Sitz<\/li>\n<\/ul>\n<p>16.2 Der Vermieter erhebt f\u00fcr die Abwicklung eines im Mietzeitraum durch den Mieter verursachten Schadens jeglicher Art, der vom Vermieter bearbeitet werden muss, eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von 54,00 \u20ac inkl. MwSt. pro Schadensfall.<\/p>\n<p>16.3 Der Vermieter erhebt f\u00fcr die Bearbeitung von durch den Mieter verursachten Strafgeb\u00fchren oder Verwarn- oder Bu\u00dfgeldern, insbesondere \u201eBlitzer-Fotos\u201c und \u201eTickets\u201c f\u00fcr Falschparken, eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von 44,00 \u20ac inkl. MwSt. pro Fall.<\/p>\n<p>16.4 Dem Mieter ist in jedem Einzelfall und zu jeder Schadensposition der Nachweis eines geringeren Schadens jeweils vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>17. Abtretung von Anspr\u00fcchen gegen Dritte<\/strong><\/p>\n<p>17.1 Der Vermieter tritt mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung s\u00e4mtlicher Schadensersatzanspr\u00fcche des Vermieters durch den Mieter alle ihm m\u00f6glicherweise gegen\u00fcber dritten Personen zustehenden Schadensersatzanspr\u00fcche zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab.<\/p>\n<p><strong>18. Unfall- \/ Schadensaufnahme<\/strong><\/p>\n<p>18.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei Verkehrsunf\u00e4llen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand, Wildsch\u00e4den, Verm\u00f6gensdelikten, Einbruch oder Sachbesch\u00e4digung an dem Fahrzeug unverz\u00fcglich die \u00f6rtliche Polizei hinzuziehen und f\u00fcr die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs unter Stellung von Strafantr\u00e4gen wegen aller in Betracht kommender Delikte zu sorgen, unverz\u00fcglich den Vermieter zu benachrichtigen und ihm einen ausf\u00fchrlichen Unfallbericht (Vorlage z.B. unter [https:\/\/www.kfz-auskunft.de\/info\/unfallbericht.pdf](https:\/\/www.kfz-auskunft.de\/info\/unfallbericht.pdf)) mit beigef\u00fcgter Unfallskizze sp\u00e4testens bis zum Ablauf einer Woche nach dem sch\u00e4digenden Ereignis mindestens in Textform zu schicken.<\/p>\n<p>18.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Unf\u00e4llen mit Fremdbeteiligung au\u00dferdem die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen sowie Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen in Textform unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>19. Verlust von Fahrzeugpapieren oder Schl\u00fcsseln<\/strong><\/p>\n<p>19.1 Der Mieter ist im Falle des Verlusts von Fahrzeugpapieren oder eines Schl\u00fcssels verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entsch\u00e4digen, soweit er den jeweiligen Verlust zu vertreten hat.<\/p>\n<p>19.2 Der Mieter verpflichtet sich dazu den Zeitaufwand des Vermieters in H\u00f6he von 119,00 \u20ac inkl. MwSt. je Stunde zu entsch\u00e4digen. Diese H\u00f6he wird hiermit als angemessen vereinbart. Es bleibt dem Mieter vorbehalten, den Aufwand des Vermieters durch Eigenleistungen zu minimieren.<\/p>\n<p><strong>20. Besondere Fahrtkosten und Strafen des Mieters<\/strong><\/p>\n<p>20.1 Stra\u00dfennutzungs- und Parkgeb\u00fchren sowie Verwarngelder, Strafgeb\u00fchren und Bu\u00dfgelder gehen zu Lasten des Mieters. Gleicht der Vermieter sie gegen\u00fcber Dritten aus, hat der Mieter diese insoweit jeweils auf erstes Anfordern zu erstatten. Der Vermieter kann mit ihnen gegen den Kautionsr\u00fcckzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen.<\/p>\n<p>20.2 Die Einhaltung der Stra\u00dfenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeugs und der Teilnahme am \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr im In- und Ausland ist ausschlie\u00dflich Sache des Mieters. Soweit der Vermieter Strafen \/ Geb\u00fchren wegen Verst\u00f6\u00dfen begleicht, hat der Mieter sie auf erstes Anfordern dem Mieter zu erstatten. Gilt in dem jeweiligen Land im Falle von Verkehrsverst\u00f6\u00dfen die Fahrerhaftung, wird der Vermieter das jeweilige Bu\u00dfgeld nicht begleichen, sondern der anfordernden Beh\u00f6rde den Mieter als Fahrer mit dessen ladungsf\u00e4higer Anschrift benennen.<\/p>\n<p><strong>21. K\u00fcndigung, Stornierung, Unm\u00f6glichkeit<\/strong><\/p>\n<p>21.1 Ist ein Termin f\u00fcr die R\u00fcckgabe des Fahrzeugs bestimmt (befristetes Mietverh\u00e4ltnis) ist die vereinbarte Mietdauer f\u00fcr beide Parteien verbindlich. Sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verl\u00e4ngert oder verk\u00fcrzt werden. Eine K\u00fcndigung oder Stornierung des Vertrages ist, au\u00dfer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von 543 BGB, beiderseitig ausgeschlossen; Verbraucher\u2011Widerrufsrechte bleiben hiervon unber\u00fchrt. Im Falle der fristlosen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung verpflichtet. Die Parteien verzichten in diesem Fall gegenseitig auf alle etwa bestehenden weitergehenden Anspr\u00fcche, insbesondere Schadensersatz einschlie\u00dflich Ersatz von Mangelfolgesch\u00e4den. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der wichtige Grund vom Vermieter grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich zu vertreten ist. Dieser Verzicht gilt ebenfalls nicht, wenn der wichtige Grund vom Mieter zu vertreten ist.<\/p>\n<p>21.2 Das Mietverh\u00e4ltnis verl\u00e4ngert sich entgegen 545 BGB nicht automatisch, wenn der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt. Im Falle einer versp\u00e4teten R\u00fcckgabe kann der Vermieter eine Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df 546a Abs. 1 BGB in H\u00f6he des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist gem\u00e4\u00df 546a Abs. 2 BGB nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>21.3 Der Vermieter wird dem Mieter im Falle einer unberechtigten Stornierung, die nicht bspw. ein wirksamer R\u00fccktritt oder Verbraucher\u2011Widerruf [LW|FG5] ist, aus Kulanz eine Erstattung leisten, wobei dem Vermieter folgender Anteil des Mietpreises samt vereinbarter Zusatzleistungen zusteht:<\/p>\n<ul>\n<li>bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises<\/li>\n<li>vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75 % des Mietpreises<\/li>\n<li>vom 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 90 % des Mietpreises<\/li>\n<li>ab 24h vor Abholung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs zum vereinbarten Mietbeginn 100 % des Mietpreises<\/li>\n<\/ul>\n<p>21.4 Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Vertragserf\u00fcllung frei, wenn nach Vertragsschluss die vertragsm\u00e4\u00dfige Bereitstellung des Fahrzeugs unm\u00f6glich wird, ohne dass ihn ein Verschulden trifft und wenn au\u00dferdem eine rechtzeitige Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor der \u00dcbergabe nicht mit zumutbarem Aufwand m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>21.5 Den Vermieter trifft insbesondere kein Verschulden, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge h\u00f6herer Gewalt bei Naturereignissen so besch\u00e4digt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist. Der Aufwand f\u00fcr eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung ist insbesondere dann unzumutbar, wenn der Aufwand unter Ber\u00fccksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverh\u00e4ltnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. Im Falle einer ersatzlosen Stornierung durch den Vermieter wird dieser dem Mieter den bereits gezahlten Mietpreis erstatten. Der Mieter verzichtet in diesem Fall auf weitergehende Anspr\u00fcche gegen den Vermieter, es sei denn, dem Vermieter f\u00e4llt grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz zur Last.<\/p>\n<p>21.6 Der Mieter hat das Recht, den Vertrag gegen Erstattung etwaiger Anzahlungen zu k\u00fcndigen oder eine angemessene Minderung zu verlangen, soweit der Vermieter zum vereinbarten Mietbeginn kein mindestens gleichwertiges Fahrzeug rechtzeitig bereitstellt. Dieses K\u00fcndigungsrecht des Mieters ist ausgeschlossen, sofern sich die Bereitstellung nur unwesentlich verz\u00f6gert.<\/p>\n<p>21.7 Im Falle eines nicht von dem Mieter verschuldeten Verkehrsunfalles w\u00e4hrend der Mietdauer, welcher die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs wesentlich einschr\u00e4nkt, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag fristlos in Textform zu k\u00fcndigen. Der Mieter bleibt auch in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung verpflichtet.<\/p>\n<p>21.8 Treten nach der \u00dcbernahme des Fahrzeugs durch den Mieter nicht-unfallbedingte, technische Defekte am Fahrzeug auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschr\u00e4nken und die der Mieter nicht zu vertreten hat, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu k\u00fcndigen, sofern es nicht m\u00f6glich ist, den Defekt durch eine Reparatur kurzfristig zu beheben. Der Mieter bleibt auch in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung verpflichtet.<\/p>\n<p>Der Mieter bleibt auch in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung verpflichtet.<\/p>\n<p>21.9 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Reiser\u00fccktrittsversicherung sinnvoll ist. Diese k\u00f6nnen Mieter \u00fcber den Vermieter gesondert buchen.<\/p>\n<p><strong>22. F\u00fcrsorgepflichten und Haftung des Vermieters<\/strong><\/p>\n<p>22.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Regulierung aller Fahrzeugsch\u00e4den, die einen Versicherungsfall darstellen, bei den betreffenden Fahrzeugversicherungen zu verlangen, soweit dies nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint.<\/p>\n<p>22.2 Der Vermieter \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Eignung des Fahrzeugs \u00fcber dessen \u00fcbliche und vertragsgem\u00e4\u00dfe Verkehrstauglichkeit hinaus, es sei denn, dies ist schriftlich anders vereinbart.<\/p>\n<p>22.3 Der Vermieter haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und \/ oder au\u00dfervertraglichen Pflichten nach gesetzlicher Vorgabe, soweit in diesen Allgemeinen Mietbedingungen nichts Anderes vereinbart ist. Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Auf Schadensersatz haftet der Vermieter \u2013 egal aus welchem Rechtsgrund \u2013 bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Vermieter nur f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Kardinalpflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelm\u00e4\u00dfig vertraute und vertrauen durfte). Im letztgenannten Fall ist die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/p>\n<p>22.4 Die sich aus dem vorgenannten Absatz ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht, soweit der Vermieter eine Garantie \u00fcbernommen oder arglistig einen Mangel verschwiegen hat.<\/p>\n<p>22.5 Der Vermieter haftet nicht f\u00fcr Gegenst\u00e4nde, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht wurden, wie bspw. Reisegep\u00e4ck, Kameras oder Fahrr\u00e4der. Bei Verkehrsunf\u00e4llen ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter alle zur Durchsetzung seiner Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspr\u00fcche gegen\u00fcber Unfallgegnern erforderlichen Daten in Textform mitzuteilen; dies gilt auch f\u00fcr entsprechende Anspr\u00fcche seiner Beifahrer und Mitreisenden.<\/p>\n<p><strong>23. Verbraucherwiderruf<\/strong><\/p>\n<p>23.1 Belehrung:<\/p>\n<p>23.1.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden diesen Vertrag zu widerrufen.<\/p>\n<p>23.1.2 Die Widerrufsfrist betr\u00e4gt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.<\/p>\n<p>23.1.3 Um Ihr Widerrufsrecht auszu\u00fcben, m\u00fcssen Sie uns (Friedas Camper GmbH, H\u00fclser Str. 706b, 47803 Krefeld, +49 2151 8955504, info@friedascamper.de) mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) \u00fcber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie k\u00f6nnen daf\u00fcr das beigef\u00fcgte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.<\/p>\n<p>23.1.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung \u00fcber die Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<\/p>\n<p>23.2 Folgen des Widerrufs<\/p>\n<p>23.2.1 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlie\u00dflich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zus\u00e4tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, g\u00fcnstigste Standardlieferung gew\u00e4hlt haben), unverz\u00fcglich und sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zur\u00fcckzuzahlen, an dem die Mitteilung \u00fcber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingangen ist. F\u00fcr diese R\u00fcckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspr\u00fcnglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdr\u00fccklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser R\u00fcckzahlung Entgelte berechnet.<\/p>\n<p>23.2.2 Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen w\u00e4hrend der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht<\/p>\n<p>23.3 Der Mieter stimmt der Vertragserf\u00fcllung des Vermieters schon vor Ablauf der Widerrufsfrist unter Verzicht auf dann noch bestehende Verbraucherwiderrufsrechte zu.<\/p>\n<p><strong>24. Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>24.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine pers\u00f6nlichen Daten speichert.<\/p>\n<p>24.2 Der Vermieter darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von zwei (2) Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verl\u00e4ngerten Mietzeit zur\u00fcckgegeben wird oder Mietforderungen im Mahnverfahren geltend gemacht werden m\u00fcssen. Dar\u00fcber hinaus kann einer Weiterleitung der Daten an alle f\u00fcr die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden oder deren Bevollm\u00e4chtigten f\u00fcr den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tats\u00e4chlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierf\u00fcr bestehen. Dies erfolgt beispielsweise f\u00fcr den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtr\u00fcckgabe des Fahrzeuges, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverst\u00f6\u00dfen, u.\u00e4.<\/p>\n<p>24.3 Vor Vertragsabschluss kann eine Auskunft \u00fcber das Zahlungsausfallrisiko des Mieters eingeholt werden. Der Mietinteressent \/ Mieter gibt hierzu sein Einverst\u00e4ndnis. Zu diesem Zweck \u00fcbermitteln wir ggf. Namen und Kontaktdaten an die Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausf\u00fchrlichen Merkblatt Creditreform Informationen gem\u00e4\u00df Art. 14 EU\u2011DSGVO. Bei einem negativen Ergebnis behalten wir uns vor, keine (weiteren) Mietvertr\u00e4ge mit den betreffenden Interessenten \/ Kunden zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>24.4 Die Fahrzeuge k\u00f6nnen mit einem GPS-System zur Diebstahl\u00fcberwachung ausgestattet sein. Der Vermieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, das Fahrzeug aus der Ferne stillzulegen und die Verkehrsdaten an entsprechende Dritte Personen und Beh\u00f6rden im Verdachtsfall weiterzugeben.<\/p>\n<p>24.5 Die Friedas Camper GmbH und ihr Partner Borgmann Nutzfahrzeuge d\u00fcrfen den Kunden per Brief, E-Mail \/ SMS 1x im Kalenderjahr f\u00fcr ein Angebot \u00fcber den Kauf eines neuen oder gebrauchten Wohnmobils und 1x im Kalenderjahr f\u00fcr ein Mietangebot, also f\u00fcr eigene Waren und Dienstleistungen, kontaktieren. Sie k\u00f6nnen diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gr\u00fcnden widerrufen. Schicken Sie daf\u00fcr eine E\u2011Mail an info@friedascamper.de.<\/p>\n<p>24.6 Die Friedas Camper GmbH darf von den Mietern zur Verf\u00fcgung gestellte Bilder f\u00fcr Werbezwecke nutzen. Dazu z\u00e4hlen auch Bilder, die bei \u00dcbergabe oder R\u00fcckgabe des Fahrzeuges durch die Friedas Camper GmbH mit den Mietern erstellt worden sind und auf denen die Mieter zu erkennen sind. Sie k\u00f6nnen diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gr\u00fcnden widerrufen. Schicken Sie daf\u00fcr eine E\u2011Mail an info@friedascamper.de.<\/p>\n<p><strong>25. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>25.1 Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten.<\/p>\n<p>25.2 Absprachen oder Erkl\u00e4rungen, die nur m\u00fcndlich, ohne wenigstens textf\u00f6rmige Best\u00e4tigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Telegramm erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung.<\/p>\n<p>25.3 Der Mieter darf Rechte aus dem Mietvertrag nur mit ausdr\u00fccklicher, vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Vermieters auf andere Personen \u00fcbertragen oder an diese abtreten.<\/p>\n<p>25.4 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht f\u00fcr ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus und in Zusammenhang mit dem Mietvertrag und diesen Allgemeinen Mietbedingungen.<\/p>\n<p>25.5 F\u00fcr den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien die Zust\u00e4ndigkeit deutscher Gerichte f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber Rechtsstreitigkeiten aufgrund oder in Zusammenhang mit dem Mietvertrag oder diesen Allgemeinen Mietbedingungen. Zust\u00e4ndig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig ist, in dem sich das Mietobjekt befindet.<\/p>\n<h2>Neuwagen &#8211; <b>Verkaufsbedingungen<\/b> <br \/>(Kraftfahrzeuge und Anh\u00e4nger)<\/h2>\n<p>Stand: {current_date: F Y}<\/p>\n<p><strong>I. Vertragsabschluss\/\u00dcbertragung von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der K\u00e4ufer ist an die Bestellung h\u00f6chstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verk\u00fcrzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verk\u00e4ufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Annahme der Bestellung des n\u00e4her bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform best\u00e4tigt oder die Lieferung ausf\u00fchrt. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.<\/li>\n<li>\u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers aus dem Kaufvertrag bed\u00fcrfen der Zustimmung des Verk\u00e4ufers in Textform. Dies gilt nicht f\u00fcr einen auf Geld gerichteten Anspruch des K\u00e4ufers gegen den Verk\u00e4ufer. F\u00fcr andere Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen den Verk\u00e4ufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verk\u00e4ufers dann nicht, wenn beim Verk\u00e4ufer kein sch\u00fctzenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des K\u00e4ufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das sch\u00fctzenswerte Interesse des Verk\u00e4ufers an einem Abtretungsausschluss \u00fcberwiegen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>II. Preise<\/strong><\/p>\n<p>Regelungstexte entfallen.<\/p>\n<p><strong>III. Zahlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Gegen Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des K\u00e4ufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IV. Lieferung und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.<\/li>\n<li>Der K\u00e4ufer kann sechs Wochen nach \u00dcberschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk\u00e4ufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verk\u00fcrzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verk\u00e4ufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug. Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschr\u00e4nkt sich dieser bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers auf h\u00f6chstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.<\/li>\n<li>Will der K\u00e4ufer dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verk\u00e4ufer nach Ablauf der betreffenden Frist gem\u00e4\u00df Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschr\u00e4nkt sich der Anspruch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf h\u00f6chstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, sind Schadenersatzanspr\u00fcche statt der Leistung bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verk\u00e4ufer, w\u00e4hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unm\u00f6glich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w\u00e4re.<\/li>\n<li>Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommt der Verk\u00e4ufer bereits mit \u00dcberschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des K\u00e4ufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.<\/li>\n<li>Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschl\u00fcsse dieses Abschnitts gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<li>H\u00f6here Gewalt oder beim Verk\u00e4ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsst\u00f6rungen, die den Verk\u00e4ufer ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ver\u00e4ndern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben davon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Konstruktions- oder Form\u00e4nderungen, Abweichungen im Farbton sowie \u00c4nderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern die \u00c4nderungen oder Abweichungen unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind. Sofern der Verk\u00e4ufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, k\u00f6nnen allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>V. Abnahme<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.<\/li>\n<li>Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk\u00e4ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadensersatz, so betr\u00e4gt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass ein geringerer oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VI. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen f\u00fcr Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erf\u00fcllt hat und f\u00fcr die \u00fcbrigen Forderungen aus den laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verk\u00e4ufer zu.<\/li>\n<li>Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df, kann der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des K\u00e4ufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem K\u00e4ufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verk\u00e4ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer sich dar\u00fcber einig, dass der Verk\u00e4ufer den gew\u00f6hnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der R\u00fccknahme verg\u00fctet. Auf Wunsch des K\u00e4ufers, der nur unverz\u00fcglich nach R\u00fccknahme des Kaufgegenstandes ge\u00e4u\u00dfert werden kann, wird nach Wahl des K\u00e4ufers ein \u00f6ffentlich bestellter und vereidigter Sachverst\u00e4ndiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gew\u00f6hnlichen Verkaufswert ermitteln. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt die erforderlichen Kosten der R\u00fccknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gew\u00f6hnlichen Verkaufswertes. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer h\u00f6here Kosten nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass geringere oder \u00fcberhaupt keine Kosten entstanden sind.<\/li>\n<li>Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der K\u00e4ufer \u00fcber den Kaufgegenstand weder verf\u00fcgen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einr\u00e4umen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VII. Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen Sachm\u00e4ngeln und Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von einem Jahr, wenn der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt.<\/li>\n<li>Die Verj\u00e4hrungsverk\u00fcrzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<li>Hat der Verk\u00e4ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Verk\u00e4ufer beschr\u00e4nkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verk\u00e4ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Kaufvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den. F\u00fcr die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.<\/li>\n<li>Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Verk\u00e4ufers bleibt eine etwaige Haftung des Verk\u00e4ufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Soll eine M\u00e4ngelbeseitigung durchgef\u00fchrt werden, gilt Folgendes:\n<ol>\n<li>Anspr\u00fcche auf M\u00e4ngelbeseitigung sind stets vom K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer geltend zu machen. Bei m\u00fcndlichen Anzeigen von Anspr\u00fcchen ist dem K\u00e4ufer eine Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige in Textform auszuh\u00e4ndigen.<\/li>\n<li>Die Nacherf\u00fcllung erfolgt beim Verk\u00e4ufer oder an dem vom Verk\u00e4ufer bestimmten Ort, soweit Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer nichts anderes vereinbaren. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig, hat sich der K\u00e4ufer an den dem Ort des betriebsunf\u00e4higen Kaufgegenstandes n\u00e4chstgelegenen, vom Hersteller\/Importeur f\u00fcr die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.<\/li>\n<li>F\u00fcr die zur M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten Teile kann der K\u00e4ufer bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Kaufgegenstandes Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.<\/li>\n<li>Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Soweit der K\u00e4ufer ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist, gelten f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel an Waren mit digitalen Elementen f\u00fcr die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VIII. Haftung f\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die nicht in Abschnitt VII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel\u201c geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/li>\n<li>Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. \u201eLieferung und Lieferverzug\u201c abschlie\u00dfend geregelt. F\u00fcr sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel\u201c, Ziffer 3 und 4 entsprechend.<\/li>\n<li>Wenn der K\u00e4ufer ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erf\u00fcllen kann, gelten f\u00fcr diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 327 ff BGB.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IX. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verk\u00e4ufers.<\/li>\n<li>Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \u00dcbrigen gilt bei Anspr\u00fcchen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>X. Hinweis gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<\/strong><\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.<\/p>\n<h2>Gebrauchtwagen &#8211; <b>Verkaufsbedingungen<br \/><\/b>(Kraftfahrzeuge und Anh\u00e4nger)<\/h2>\n<p>Stand: {current_date: F Y}<\/p>\n<p><strong>I. Vertragsabschluss\/\u00dcbertragung von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der K\u00e4ufer ist an die Bestellung h\u00f6chstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Annahme der Bestellung des n\u00e4her bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform best\u00e4tigt oder die Lieferung ausf\u00fchrt. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.<\/li>\n<li>\u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers aus dem Kaufvertrag bed\u00fcrfen der Zustimmung des Verk\u00e4ufers in Textform. Dies gilt nicht f\u00fcr einen auf Geld gerichteten Anspruch des K\u00e4ufers gegen den Verk\u00e4ufer. F\u00fcr andere Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen den Verk\u00e4ufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verk\u00e4ufers dann nicht, wenn beim Verk\u00e4ufer kein sch\u00fctzenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des K\u00e4ufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das sch\u00fctzenswerte Interesse des Verk\u00e4ufers an einem Abtretungsausschluss \u00fcberwiegen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>II. Zahlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Gegen Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des K\u00e4ufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>III. Lieferung und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.<\/li>\n<li>Der K\u00e4ufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach \u00dcberschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk\u00e4ufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug. Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschr\u00e4nkt sich dieser bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers auf h\u00f6chstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.<\/li>\n<li>Will der K\u00e4ufer dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verk\u00e4ufer nach Ablauf der betreffenden Frist gem\u00e4\u00df Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschr\u00e4nkt sich der Anspruch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf h\u00f6chstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, sind Schadenersatzanspr\u00fcche bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verk\u00e4ufer, w\u00e4hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unm\u00f6glich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w\u00e4re.<\/li>\n<li>Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommt der Verk\u00e4ufer bereits mit \u00dcberschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des K\u00e4ufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.<\/li>\n<li>Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschl\u00fcsse dieses Abschnitts gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<li>H\u00f6here Gewalt oder beim Verk\u00e4ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsst\u00f6rungen, die den Verk\u00e4ufer ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ver\u00e4ndern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben davon unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IV. Abnahme<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk\u00e4ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.<\/li>\n<li>Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadensersatz, so betr\u00e4gt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass ein geringerer oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>V. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen f\u00fcr Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erf\u00fcllt hat und f\u00fcr die \u00fcbrigen Forderungen aus den laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verk\u00e4ufer zu.<\/li>\n<li>Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df, kann der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des K\u00e4ufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem K\u00e4ufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.<\/li>\n<li>Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der K\u00e4ufer \u00fcber den Kaufgegenstand weder verf\u00fcgen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einr\u00e4umen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VI. Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Sofern der K\u00e4ufer ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist, kann eine Verk\u00fcrzung der zweij\u00e4hrigen Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den K\u00e4ufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der K\u00e4ufer vor Abgabe seiner Vertragserkl\u00e4rung von der Verk\u00fcrzung der Verj\u00e4hrungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verk\u00fcrzung im Vertrag ausdr\u00fccklich und gesondert vereinbart wird. F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel an Waren mit digitalen Elementen gelten f\u00fcr die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.<\/li>\n<li>Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsm\u00e4ngelanspr\u00fcche. Dieser Ausschluss gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<li>Hat der Verk\u00e4ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Verk\u00e4ufer beschr\u00e4nkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verk\u00e4ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Kaufvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den. Dies gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<li>Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Verk\u00e4ufers bleibt eine etwaige Haftung des Verk\u00e4ufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Soll eine M\u00e4ngelbeseitigung durchgef\u00fchrt werden, gilt Folgendes:\n<ol>\n<li>Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln hat der K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer geltend zu machen. Bei m\u00fcndlichen Anzeigen von Anspr\u00fcchen ist dem K\u00e4ufer eine Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige in Textform auszuh\u00e4ndigen.<\/li>\n<li>Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig, kann sich der K\u00e4ufer mit vorheriger Zustimmung des Verk\u00e4ufers an einen anderen Fachbetrieb wenden.<\/li>\n<li>F\u00fcr die im Rahmen einer M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten Teile kann der K\u00e4ufer bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Kaufgegenstandes Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VII. Haftung f\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die nicht in Abschnitt VI. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel\u201c geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/li>\n<li>Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III \u201eLieferung und Lieferverzug\u201c abschlie\u00dfend geregelt. F\u00fcr sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel\u201c, Ziffer 3 und 4 entsprechend.<\/li>\n<li>Wenn der K\u00e4ufer ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erf\u00fcllen kann, gelten f\u00fcr diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 327 ff BGB.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VIII. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verk\u00e4ufers.<\/li>\n<li>Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \u00dcbrigen gilt bei Anspr\u00fcchen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IX. Hinweis gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<\/strong><\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.<\/p>\n<h2>Werkstatt &#8211; <b>Reparaturbedingungen<\/b><\/h2>\n<p>Stand: {current_date: F Y}<\/p>\n<p><strong>I. Auftragserteilung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Im Auftragsschein oder in einem Best\u00e4tigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber erh\u00e4lt eine Durchschrift des Auftragsscheins.<\/li>\n<li>Der Auftrag erm\u00e4chtigt den Auftragnehmer, Unterauftr\u00e4ge zu erteilen und Probefahrten sowie \u00dcberf\u00fchrungsfahrten durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>\u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bed\u00fcrfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Dies gilt nicht f\u00fcr einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. F\u00fcr andere Anspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer kein sch\u00fctzenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das sch\u00fctzenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss \u00fcberwiegen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchf\u00fchrung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein k\u00f6nnen auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.<\/li>\n<li>W\u00fcnscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuf\u00fchren und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen k\u00f6nnen dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten f\u00fcr den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers \u00fcberschritten werden.<\/li>\n<li>Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>III. Fertigstellung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. \u00c4ndert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verz\u00f6gerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverz\u00fcglich unter Angabe der Gr\u00fcnde einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.<\/li>\n<li>H\u00e4lt der Auftragnehmer bei Auftr\u00e4gen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin l\u00e4nger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein m\u00f6glichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierf\u00fcr g\u00fcltigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen oder 80 % der Kosten f\u00fcr eine tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines m\u00f6glichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch f\u00fcr die w\u00e4hrend des Verzugs durch Zufall eintretende Unm\u00f6glichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten w\u00e4re. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverf\u00fcgungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der \u00dcbernahme von Mietwagenkosten den durch die verz\u00f6gerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.<\/li>\n<li>Die Haftungsausschl\u00fcsse in Ziffer 2 gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<li>Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge h\u00f6herer Gewalt oder Betriebsst\u00f6rungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verz\u00f6gerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten f\u00fcr die tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber \u00fcber die Verz\u00f6gerungen zu unterrichten, soweit dies m\u00f6glich und zumutbar ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IV. Abnahme<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgef\u00fchrt werden, verk\u00fcrzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.<\/li>\n<li>Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die orts\u00fcbliche Aufbewahrungsgeb\u00fchr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>V. Berechnung des Auftrages<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren f\u00fcr jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie f\u00fcr verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. W\u00fcnscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgef\u00fchrt, so gen\u00fcgt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zus\u00e4tzliche Arbeiten besonders aufzuf\u00fchren sind.<\/li>\n<li>Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unm\u00f6glich macht.<\/li>\n<li>Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.<\/li>\n<li>Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, sp\u00e4testens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VI. Zahlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Rechnungsbetrag und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung in bar f\u00e4llig, sp\u00e4testens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung.<\/li>\n<li>Gegen Anspr\u00fcche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VII. Erweitertes Pfandrecht<\/strong><\/p>\n<p>Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber geh\u00f6rt.<\/p>\n<p><strong>VIII. Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen Sachm\u00e4ngeln verj\u00e4hren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbeh\u00e4lt.<\/li>\n<li>Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, verj\u00e4hren Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen Sachm\u00e4ngeln in einem Jahr ab Ablieferung. F\u00fcr andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.<\/li>\n<li>Die Verj\u00e4hrungsverk\u00fcrzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li>\n<li>Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschr\u00e4nkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Auftrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Auftragnehmers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den. F\u00fcr die vorgenannte Haftungsbeschr\u00e4nkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.<\/li>\n<li>Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Soll eine M\u00e4ngelbeseitigung durchgef\u00fchrt werden, gilt folgendes:\n<ol>\n<li>Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei m\u00fcndlichen Anzeigen h\u00e4ndigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige in Textform aus.<\/li>\n<li>Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Fachbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchf\u00fchrung einer M\u00e4ngelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile w\u00e4hrend einer angemessenen Frist zur Verf\u00fcgung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.<\/li>\n<li>Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber f\u00fcr die zur M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Auftraggegenstandes Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IX. Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Haftung f\u00fcr den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdr\u00fccklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Sonstige Anspr\u00fcche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel\u201c geregelt sind, verj\u00e4hren in der regelm\u00e4\u00dfigen Verj\u00e4hrungsfrist.<\/li>\n<li>F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel\u201c, Ziffer 4 und 5 entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>X. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>Soweit eingebaute Zubeh\u00f6r-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollst\u00e4ndigen unanfechtbaren Bezahlung vor.<\/p>\n<p><strong>XI. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p><strong>XII. Hinweis gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE Gesch\u00e4ftsbedingungen VermietungNeuwagenGebrauchtwagenWerkstatt ALLGEMEINE &#8211; MIETBEDINGUNGEN Stand: {current_date: F Y} der Friedas Camper GmbH, Blumentalstr. 151 \u2013 155, 47803 Krefeld 1. 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